Der Wahlausschuss tagt zum ersten Mal.
Öffentliche Sitzung
1. Bestellung der Schriftführung
2. Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer
3. Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Vreden in Wahlbezirke 1437/2024
4. Verschiedenes, Mitteilungen und Anfragen
Hinweis gemäß § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung: Jedermann hat Zutritt zu der Sitzung