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Impressum der Stadt Vreden

Herausgeber:

Angaben gem. DDG:

Stadt Vreden
Burgstraße 14
48691 Vreden

Telefon: 02564/303-0
Fax: 02564/303-105

Internet: www.vreden.de
E-Mail: info@vreden.de
DE-Mail (Lesen Sie bitte die Informationen zum Elektronischen Zugang) : poststelle@vreden.de
Rechnungsanschrift: buchhaltung@vreden.de

Rechtsform
Die Stadt Vreden ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, sie wird vertreten durch:
Bürgermeister Dr. Tom Tenostendarp

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE 180360320

Verantwortlich für die Information des Bereiches "Freizeit & Tourismus" ist die Vreden Stadtmarketing GmbH:

Kontakt:

Vreden Stadtmarketing GmbH

Geschäftsführer Michael Terhörst

Kirchplatz 14

48691 Vreden

Telefon: 02564 9899199

info@stadtmarketing-vreden.de

Verantwortlich für die Information des Unterpunktes "Jugend" im Bereich "Leben" ist das Jugendwerk Vreden e.V.

Kontakt:

Jugendwerk Vreden e.V.

Schabbecke 42

48691 Vreden

Telefon: 0170 7357302

jugendbuero@jugendwerk-vreden.de

Erster Vorsitzender: Fadi Rajab

Geschäftsführerin: Jutta Dechering

Pädagogischer Leiter: Markus Funke

Gestaltung & Umsetzung:

conduco labs UG (haftungsbeschränkt)
Neustraße 4
DE-48691 Vreden

E-Mail: hello@condu.co
Web: condu.co

Hinweise zur Nutzung der Homepage der Stadt Vreden:

Wir freuen uns über jeden Besuch unserer Internetseiten. Beachten Sie aber bitte dabei die folgenden rechtlichen Hinweise:

Die in unserer Website gemachten Ausführungen dienen lediglich der allgemeinen Information. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Leistung der Stadt Vreden kann hierauf nicht begründet werden.

Haftungsausschluss für eigene Seiten

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Urheberrechtsschutz

Das Layout, das Design und die Inhalte der Website der Stadt Vreden sind urheberrechtlich geschützt. Die Seiten dürfen nur zum privaten Gebrauch vervielfältigt, Änderungen nicht vorgenommen und Vervielfältigungsstücke ohne Genehmigung nicht verbreitet werden. Die einzelnen Beiträge sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Im Interesse der Allgemeinheit wird kurzfristig Ihre Rechneradresse gespeichert. Die Daten Ihres Zugriffs werden für statistische Zwecke ausgewertet.

Kommunikation per E-Mail

E-Mail

Wir weisen darauf hin, dass beim Versand einer E-Mail an die Stadt Vreden eine unbefugte Kenntnisnahme oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg nicht ausgeschlossen werden kann. Wir bitten Sie deshalb, in den Fällen, in denen sensible Daten übertragen werden sollen, auf die papiergebundene Kommunikation oder die DE-Mail auszuweichen.

DE-Mail

Die Stadt Vreden hat eine Zugangseröffnung gem. § 7 Abs. 3 De-Mail-Gesetz eingerichtet. Die zentrale Adresse lautet poststelle@vreden.de-mail.de

Informationen zur DE-Mail erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Elektronischer Zugang zur Stadtverwaltung Vreden gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ab 01.01.2018

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels De-Mail

Die Stadtverwaltung Vreden bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation an. Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Nach allgemeinen Grundsätzen sowie den §§ 126a und 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Dabei unterscheidet man zwischen formfreien Vorgängen und formgebundenen Vorgängen, für die das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt (bspw. Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift). Mit Einrichtung einer zentralen De-Mail Eingangsadresse bietet Ihnen die Stadt Vreden die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation für formgebundene Vorgänge.

Die Stadt Vreden eröffnet einen Zugang zur elektronischen Kommunikation nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung gelten. Über die zentrale De-Mail Eingangsadresse können keine Vorgänge für andere Behörden (zum Beispiel Finanzamt, usw.) abgewickelt werden.

Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Formfreie Vorgänge

Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Namensunterschrift bedürfen, können weiterhin per E-Mail an alle auf www.vreden.de oder auf städtischen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen gesendet werden.

Weiterhin besteht hier auch die Möglichkeit, über Online-Formulare auf www.vreden.de Kontakt mit der Stadtverwaltung aufzunehmen.

Formgebundene Vorgänge

Ein Schriftformerfordernis bedeutet, dass für bestimmte Verwaltungsdienste ein unterschiebenes Schriftstück, eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder eine De-Mail notwendig ist.

Zurzeit können bei der Stadt Vreden noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit geprüft werden. Daher kann dieses Verfahren noch nicht durchgeführt werden.

Zugang über De-Mail

Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail Gesetzes ersetzt nach § 3a des VwVfG NRW, nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung ebenfalls die Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Stadtverwaltung Vreden elektronisch kommunizieren. Wenn Sie der Stadtverwaltung Vreden eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen Anbietern erhalten.

Die zentrale De-Mail Eingangsadresse der Stadt Vreden lautet poststelle@vreden.de-mail.de

Zulässige Dateiformate

Möchten Sie E-Mails oder De-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Stadt Vreden nur die gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.

Die Gesamtgröße der E-Mail (inklusive Anhänge) darf 10 MB nicht überschreiten. Übersandte Vorgänge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden. Dateien, die als selbstextrahierende *.exe Dateien umgewandelt wurden, werden ungeöffnet gelöscht. Das gleiche gilt für Dateien, die automatisierte Abläufe von Programmierungen (z. B. Makros) enthalten, sowie für E-Mails mit einem Virus.

Treten Sie per E-Mail oder De-Mail an die Stadt Vreden heran, so wird unterstellt, dass Sie eine Rückmeldung auf gleichem Wege wünschen. Handelt es sich jedoch um vertrauliche Informationen, oder ist die elektronische Übermittlung aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, erfolgt die Antwort der Stadt Vreden weiterhin per Briefpost, sofern Ihre E-Mail eine vollständige Absenderadresse enthält.

Sollten Sie ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter per De-Mail mit Ihnen kommunizieren.