Ortsrecht der Stadt Vreden
Satzungen und Rechtsverordnungen
Das Ortsrecht beinhaltet die Satzungen und Verordnungen der Stadt Vreden. Ortsrecht (auch bekannt als Gemeinderecht, Kommunalrecht oder Stadtrecht) bezeichnet das von Gemeinden erlassene Recht, das auf eigener oder übertragener Zuständigkeit basiert. Es ist ein zentraler Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung, die in Artikel 28 des Grundgesetzes (GG) sowie Artikel 78 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen (NRW) verankert ist.
Grundlage des Ortsrechts in NRW
In Nordrhein-Westfalen wird das Ortsrecht durch § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geregelt. Diese Vorschrift ermöglicht es den Gemeinden, ihre Angelegenheiten eigenständig durch Satzungen zu regeln. Dazu zählen unter anderem:
Gemeindliche Satzungen: Regeln spezifische Bereiche des öffentlichen Lebens in der Gemeinde.
Gebührensatzungen: Bestimmen die Gebühren für gemeindliche Dienstleistungen.
Ordnungsbehördliche Verordnungen: Dienen der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung.
Wichtige Hinweise
Die hier veröffentlichten Informationen zu Satzungen und Verordnungen der Gemeinden dienen ausschließlich der Information. Eine amtliche Bekanntmachung erfolgt an den dafür vorgesehenen Stellen und ist nicht durch diese Webseite ersetzt.
Allgemeine Verwaltung
Finanzen
Recht, Sicherheit & Ordnung
Schule, Jugend, Sport & Kultur
Bauwesen und weitere
Ein Einzelhandelskonzept ist Voraussetzung für eine sachgerechte Planung zur Steuerung des gesamtstädtischen Einzelhandels und hat insbesondere folgende Aufgaben bzw. Zwecke:
Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für sachgerechte Grundsatzentscheidungen im Rahmen der bauleitplanerischen Umsetzung zur Einzelhandelssteuerung und für die Beurteilung von Einzelvorhaben
Einschätzung möglicher Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich und die Nahversorgungsstrukturen im Stadtgebiet
Lenkungen von Einzelhandelsentwicklungen auf geeignete Standortentwicklung und Unterbindung städtebaulicher Fehlentwicklungen
Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer.
Zentrale Inhalte sind:
Leitlinien, Ziele und Ansiedlungsgrundsätze
die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt
das Standortkonzept
die Vredener Sortimentsliste
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