Leichte Sprache
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache.
Jeder Mensch kann Texte in Leichter Sprache besser verstehen.
Das ist besonders wichtig für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Leichte Sprache ist auch gut für alle anderen Menschen.
Zum Beispiel:
Für Menschen, die nicht so gut lesen können.
Oder für Menschen, die nicht so gut Deutsch können.
Leichte Sprache ist ein Eigen-Name.
Eigen-Namen müssen groß geschrieben sein.
Wir schreiben Leichte Sprache deshalb mit großem "L".
Das Netzwerk Leichte Sprache empfiehlt diese Schreib-Weise.
Wir erklären in Leichter Sprache:
Was auf unseren Seiten steht.
Und wie Sie Inhalte finden.Liste mit allen Seiten in Leichter Sprache
Wir haben noch mehr Seiten in Leichter Sprache.
Damit Sie alle Seiten in Leichter Sprache finden,
haben wir hier Listen für Sie aufgeschrieben.
Die Listen sind nach Buchstaben geordnet.
Sie ziehen nach Vreden?
Oder Sie ziehen in Vreden um?
Dann müssen Sie die neue Adresse anmelden.
Sie müssen die Adresse spätestens
2 Wochen nach dem Umzug anmelden.
Dazu müssen Sie zum Bürger-Büro.
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
Ihren Personalausweis
oder Ihren Reisepass
Stamm-Buch/Personen-Stands-Urkunden (Heirats-Urkunde, Sterbe-Urkunde oder Scheidungs-Urteil mit Rechtskraft-Vermerk)
Die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin
Die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Büro finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Sie haben eine Frage?
Dann rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Die Telefonnummer ist: 02564-3030.
Die E-Mail-Adresse lautet: buergerbuero@vreden.de
Sie haben die Frau oder den Mann fürs Leben gefunden?
Und Sie wollen jetzt heiraten?
Dann müssen Sie dies beim Standes-Amt anmelden.
Wann kann ich eine Ehe anmelden?
Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen also voll-jährig sein.
Sie haben eine Frage?
Dann rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Die Telefonnummer ist: 02564-303124.
Die E-Mail-Adresse lautet: standesamt@vreden.de
Sie haben in Vreden etwas verloren?
Zum Beispiel Ihr Handy auf einer Parkbank?
Oder einen Regenschirm?
Dann melden Sie sich beim Bürger-Büro.
Unter der Telefon-Nummer: 02564-3030
Es gibt auch eine Internetseite:
https://www.fundbuerodeutschland.de
Dort können Sie auch online schauen,
ob Ihre Sachen gefunden wurden.
Wenn Sie ein Kind bekommen haben,
muss das Standes-Amt die Geburt von dem Kind bescheinigen.
Diese Bescheinigung heißt: Geburts-Urkunde.
Die Geburts-Urkunde ist ein Papier.
Auf dem Papier steht:
wie das Kind heißt
wo es geboren wurde
wann es geboren wurde.
Haben Sie noch eine Frage?
Wir helfen Ihnen gerne.
Kontakt:
Stadt Vreden
Standesamt
Burgstr. 14
48691 Vreden
Telefon: 02564-303124
E-Mail: standesamt@vreden.de
Wenn Sie einen Hund haben:
Dann müssen Sie Ihren Hund im Amt anmelden.
Sie müssen Hunde-Steuer bezahlen.
Das gilt zum Beispiel auch:
wenn der Hund einem Verein gehört oder wenn es ein Wach-Hund bei einer Firma ist.
Wenn Sie einen Hund bekommen:
Dann müssen Sie den Hund innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wenn Ihre Hündin schwanger ist und Babys bekommt:
Dann dürfen die jungen Hunde 3 Monate alt werden. Nach den 3 Monaten müssen Sie die Hunde innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Bei der Hunde-Steuer gibt es Ermäßigungen.
Das heißt: Sie müssen bei bestimmten Gründen weniger Hunde-Steuer oder keine Hunde-Steuer bezahlen.
Befreiung von der Hunde-Steuer:
Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:
Dann können Sie eine Befreiung beantragen.
Befreiung heißt:
Sie müssen keine Hunde-Steuer bezahlen.
Die Befreiung von der Hunde-Steuer können Sie nur für einen Hund bekommen.
Sie müssen nachweisen:
In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis muss stehen: 100 Prozent Grad der Behinderung.
Der Hund darf nur für Sie da sein.
Der Hund muss eine Ausbildung haben.
Ihr Leben mit Behinderung soll durch den Hund besser werden.
Wenn Sie das beantragen wollen, dann brauchen wir von Ihnen:
eine Kopie von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis. Wichtig: Sie müssen die Vorder-Seite und Rück-Seite kopieren.
oder
eine Kopie vom Bescheid der Abteilung: Feststellungs-Verfahren nach dem Schwer-Behinderten-Recht.
Wir brauchen auch:
Den Nachweis über die Ausbildung und Prüfung vom Hund: als Führ-Hund für Blinde oder Begleit-Hund für Menschen mit anderer Behinderung.
Ein Rettungs-Hund kann auch befreit sein. Der Rettungs-Hund muss dafür regelmäßig im Einsatz sein.
Die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Büro finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Sie haben eine Frage?
Dann rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Die Telefonnummer ist: 02564-3030.
Die E-Mail-Adresse lautet: buergerbuero@vreden.de
In Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht. Das heißt: Jedes Kind muss zur Schule gehen. Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.
Das heißt:
Zum Schul-Jahr 2024 bis 2025 müssen alle Kinder zur Schule die zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren sind.
Das bedeutet:
Wenn Ihr Kind in der Zeit geboren wurde, dann müssen Sie es zur Schule anmelden. Das schwere Wort dafür ist: Einschulen.
Wenn Ihr Kind zum 1. Mal in die Schule geht, heißt das: Einschulung.
Bevor Sie Ihr Kind zur Schule anmelden müssen, bekommen Sie eine Eltern-Benachrichtigung. Eine Eltern-Benachrichtigung ist ein Brief vom Amt.
In dem Brief steht:
Sie sollen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.
In dem Brief ist auch Anmelde-Bogen.
Füllen Sie den Anmelde-Bogen aus
und geben ihn in der Kita oder der Schule ab.
Wichtig:
Sie dürfen die Schule selbst aussuchen. Suchen Sie eine gute Schule für Ihr Kind.
Zum Beispiel: Eine Schule in der Nähe. Damit Ihr Kind nicht so weit fahren muss.
Achtung:
Sie können Ihr Kind auch anmelden, wenn es nach dem 30. September 2018 geboren ist.
Dazu sagt man: Kann-Kinder.
Das sind Kinder unter 6 Jahren.
Sie sind noch nicht schul-pflichtig.
Das heißt: Sie müssen noch nicht zur Schule. Aber sie können, wenn sie wollen.
Einen Antrag für diese Anmeldung bekommen Sie in den Schul-Büros in allen Schulen.
Wichtig:
Ihr Kind muss dann einen Test machen. Der Test prüft, ob Ihr Kind bereit für die Schule ist.
Und Ihr Kind muss vom Schul-Arzt oder der Schul-Ärztin untersucht werden.
Die Schul-Leitung entscheidet dann:
Ob Ihr Kind schon in die Schule gehen darf.
Oder ob es noch 1 Jahr warten muss.
Sie wissen nicht, ob Ihr Kind schon früher in die Schule kann?
Dann sprechen Sie mit Ihrer Kita darüber.
Welche Papiere muss ich mitbringen?
Diese Papiere müssen Sie zum Anmelden für die Schule mitbringen:
Die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind. Oder Ihr Familien-Stamm-Buch.
Ihren Personal-Ausweis
Die Eltern-Benachrichtigung vom Amt.
Den ausgefüllten Anmelde-Bogen. Sie bekommen den Anmelde-Bogen mit der Eltern-Benachrichtigung.
Haben Sie noch eine Frage? Dann helfen wir Ihnen gerne.
Ihre Ansprechperson ist Michael Resing.
Sie können anrufen: 02564-303209 oder Sie schicken eine E-Mail: michal.resing@vreden.de
In Vreden gibt es 13 Kinder-Gärten.
Wir sagen auch Kita. Das heißt Kindertages-Einrichtung.
Eine Kita ist ein Ort für Kinder.
Sie können tagsüber in der Kita spielen.
Wenn die Eltern z.B. arbeiten oder eine Ausbildung machen.
Wie kann ich mein Kind für die Kita anmelden?
Sie können Ihr Kind im Internet vormerken lassen.
Das Portal für die Anmeldung heißt: webkita1 des Kreises Borken.
Sie können nach Kita-Plätzen suchen.
Sie können einen Kita-Platz anfragen.
Dieses ist die Internet Adresse: https://www.webkita1.de/kreisborken/start;jsessionid=F1072ACF581161005CEA44D240DC96C6?0.
Viele Informationen in Alltags-Sprache sind auf dieser Seite.
Haben Sie noch eine Frage? Dann helfen wir Ihnen gerne.
Ihre Ansprechperson ist Ludger Kemper-Bengfort.
Sie können anrufen: 02564 303 135 oder Sie schicken eine E-Mail: ludger.kemper-bengfort@vreden.de
Viele Eltern lassen ihre Kinder tagsüber betreuen.
Zum Beispiel: Wenn sie arbeiten müssen.
Oder wenn sie Zeit für andere Dinge brauchen.
Eine Möglichkeit dafür ist die Kinder-Tages-Pflege.
Kinder-Tages-Pflege bedeutet:
Eine Person passt auf andere Kinder auf.
Die Person heißt: Tages-Mutter oder Tages-Vater.
Oder auch: Tages-Pflege-Person.
Die Person passt für eine bestimmte Zeit auf die Kinder auf.
Für das Aufpassen bekommt die Person Geld.
Manchmal bezahlt das Amt für das Aufpassen.
Manchmal müssen die Eltern auch einen Teil zahlen.
Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beitrag.
Auf dieser Seite finden Sie mehr Infos zur Tages-Pflege.
Wie kann ich mein Kind für die Kita anmelden?
Sie können Ihr Kind im Internet vormerken lassen.
Das Portal für die Anmeldung heißt: webkita1 des Kreises Borken.
Sie können nach Kita-Plätzen suchen.
Sie können einen Kita-Platz anfragen.
Dieses ist die Internet Adresse: https://www.webkita1.de/kreisborken/start;jsessionid=7932272094A890AA5EFD785AB68FEEF0?0
Viele Informationen in Alltags-Sprache sind auf dieser Seite.
Was muss ich noch zur Tages-Pflege wissen?
Wer betreut mein Kind?
Tages-Pflege-Personen betreuen Ihr Kind.
Die Tages-Pflege-Personen haben dafür eine Ausbildung gemacht.
Die Tages-Pflege-Personen haben eine Erlaubnis für ihre Arbeit mit den Kindern.
Und sie werden regelmäßig überprüft.
Das heißt: Sie sind Experten für die Arbeit mit Kindern.
Wo wird mein Kind betreut?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Meistens wird Ihr Kind in der Wohnung von der Tages-Pflege-Person betreut.
Sie können aber auch ausmachen,
dass Ihr Kind an einem anderen Ort betreut wird.
Zum Beispiel: Bei Ihnen zu Hause.
Oder in einer anderen Einrichtung.
Wann kann mein Kind betreut werden?
Reden Sie mit der Tages-Pflege-Person,
wann Ihr Kind betreut werden soll.
Meistens wird Ihr Kind von Montag bis Freitag betreut.
Manchmal auch an Wochen-Enden.
Wie alt muss oder darf mein Kind sein?
Die Tages-Pflege gibt es für Kinder in jedem Alter.
Meistens werden junge Kinder betreut,
die noch nicht in den Kinder-Garten gehen.
Fragen Sie jemanden um Hilfe, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Oder rufen Sie uns an.
Ludger Kemper-Bengfort und Laura Warlier helfen Ihnen gerne.
Das ist unsere Telefon-Nummern: 02564 303 135 oder 02564 303 136
Wenn Sie 16 Jahre alt werden:
Dann müssen Sie einen Personal-Ausweis haben.
Das nennen wir: Personal-Ausweis-Pflicht.
Es gibt eine Ausnahme:
Wenn Sie schon einen Reise-Pass haben,
dann brauchen Sie keinen Personal-Ausweis.
Wichtig ist:
Sie müssen mindestens 1 Papier haben,
mit dem Sie sich ausweisen können.
Also einen Personal-Ausweis oder einen Reise-Pass.
Einen Reise-Pass können Kinder ab 12 Jahren bekommen.
Kinder unter 12 Jahren bekommen einen Kinder-Reise-Pass.
Damit können die Kinder mit ihren Eltern in andere Länder reisen:
In Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören.
Zum Beispiel Länder in
Afrika
Asien
oder Amerika
Seit dem Jahr 2010 gibt es einen neuen Personal-Ausweis.
Was kann der neue Personal-Ausweis?
Der neue Personal-Ausweis sieht aus wie eine Plastik-Karte.
In der Karte ist ein Chip.
Auf dem Chip werden Ihre persönlichen Daten gespeichert.
Zum Beispiel: Ihr Name und Ihre Geburts-Daten.
Sie können auch Ihre Finger-Abdrücke darauf speichern.
Das ist frei-willig.
Das müssen Sie nicht tun.
Mit den gespeicherten Daten können Sie sich im Internet ausweisen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie etwas im Internet bestellen wollen.
Sie können gerne zu uns kommen, wenn Sie Fragen dazu haben.
Wir sagen Ihnen gerne:
Was Sie mit dem neuen Personal-Ausweis alles machen können.
Wie bestelle ich den Personal-Ausweis?
Sie müssen persönlich zu uns ins Amt kommen.
Wenn Sie den Personal-Ausweis bestellen wollen.
Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind:
Dann muss eine erziehungs-berechtigte Person mit Ihnen kommen.
Also jemand, der die Verantwortung für Sie hat.
Das ist meistens die Mutter oder der Vater.
Wie bekomme ich einen Personal-Ausweis?
Sie müssen zu uns ins Bürger-Büro kommen.
Wir helfen Ihnen bei dem Antrag für den Personal-Ausweis.
Die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Büro finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Sie haben eine Frage?
Dann rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Die Telefonnummer ist: 02564-3030.
Die E-Mail-Adresse lautet: buergerbuero@vreden.de
Wenn Sie in Länder reisen,
brauchen Sie einen Reise-Pass.
Zum Beispiel für Länder in:
Amerika, Afrika und Asien
Wie bekomme ich einen Reise-Pass?
Sie müssen zu uns ins Bürger-Büro kommen.
Wir helfen Ihnen bei dem Antrag für den Reise-Pass.
Sie können uns anrufen: 02564 3030
oder eine E-Mail schicken: buergerbuero@vreden.de
Oder Sie kommen direkt ins Bürgerbüro
Die Öffnungszeiten finden Sie ganz unten in der Seite.
Was muss ich mitbringen?
Bisheriger Personal-Ausweis oder Reise-Pass
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Foto)
Was kostet ein Reise-Pass?
Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
Ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro
Express-Pass:
Bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro
Ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 Euro
Vorläufiger Reise-Pass:
26,00 Euro
Wann kann ich den Reise-Pass abholen?
Wenn Ihr Reise-Pass fertig ist, bekommen Sie einen Brief.
Das kann bis zu 4 Wochen dauern.
Dann können Sie Ihren Reise-Pass im Bürger-Büro abholen.
Wenn Sie Ihren Reise-Pass nicht selbst abholen können, können Sie auch eine andere Person damit beauftragen.
Es muss eine Person sein, der Sie vertrauen.
Diese Person muss eine Erlaubnis von Ihnen mitbringen.
Diese Erlaubnis nennt man eine Voll-Macht.
Wenn jemand tot ist,
bescheinigen wir seinen Tod durch eine Urkunde.
Diese Urkunde heißt: Sterbe-Urkunde.
Sie bekommen die Sterbe-Urkunde im Standes-Amt.
Wie kann ich eine Sterbe-Urkunde bekommen?
Wenn in Ihrer Familie jemand gestorben ist,
gibt es viel zu tun mit der Beerdigung.
Das müssen Sie aber nicht selbst machen.
Eine Bestattungs-Firma kann das für Sie tun.
Bestattung ist das schwere Wort für Beerdigung.
Die Bestattungs-Firma wird den toten Menschen beerdigen.
Damit die Bestattungs-Firma die Beerdigung für Sie regelt,
müssen Sie ihr den Auftrag dafür geben.
Meistens macht die Bestattungs-Firma noch mehr für Sie.
Oder sie macht alle Aufgaben,
die nach dem Tod getan werden müssen.
Eine von diesen Aufgaben ist:
den Tod im Standes-Amt bestätigen lassen
durch eine Sterbe-Urkunde.
Welche Papiere braucht man für eine Sterbe-Urkunde?
Diese Papiere sind nötig,
damit wir eine Sterbe-Urkunde machen können:
Eine Sterbe-Anzeige.
Darin steht, dass dieser Mensch gestorben ist.
Und wann und wo dieser Mensch gestorben ist.
Die Sterbe-Anzeige stellt die Firma aus,
die den toten Menschen beerdigt.
Die Bescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin
über den Tod von diesem Menschen.
Wir sagen dazu auch: ärztliche Todes-Bescheinigung.
Das ist ein Papier auf dem steht:
dass der Mensch tot ist
wann er gestorben ist
warum er gestorben ist.
Ein Arzt oder eine Ärztin muss die Todes-Bescheinigung schreiben.
Ein Nachweis vom letzten Wohnsitz.
Also ein Nachweis von der Adresse,
wo dieser Mensch zuletzt gewohnt hat.
Urkunden vom Personen-Stand.
So nennt man Ehe-Urkunden
und Urkunden von Lebens-Partnerschaften.
Für das Ausstellen der Sterbe-Urkunde
brauchen wir von Ihnen alle Urkunden,
die der gestorbene Mensch in seinem Leben hatte.
Wichtig:
Sie müssen uns die Papiere nicht selbst bringen.
Das kann eine Bestattungs-Firma für Sie machen.
Sie haben eine Frage?
Dann rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Die Telefonnummer ist: 02564-303124.
Die E-Mail-Adresse lautet: standesamt@vreden.de
Am 9. Juli 2024 wird wieder gewählt. Bei der Europawahl wählen die Menschen in der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Diese Mitglieder vertreten dann die Menschen im Parlament.
Die Europäische Union nennt man EU.
Die Wahl findet in allen 27 EU-Ländern statt.
Ihren Wohnsitz müssen Sie nur dann abmelden:
Wenn Sie ins Ausland ziehen.
Wenn Sie Ihren Neben-Wohnsitz auflösen.
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben.
Innerhalb welcher Zeit muss man das machen?
Sie müssen den alten Wohnsitz 2 Wochen nach dem Umzug abmelden.
Was muss man mitbringen?
Sie müssen einen Ausweis von der Person zeigen, die ihren Wohnsitz abmelden möchte.
Kostet das etwas?
Die Abmeldung kostet nichts.
Bilderrechte auf dieser Seite: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers