Wahlen
Warum wählen gehen?
Wahlen und die Art ihrer Durchführung sind wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil jeder Demokratie. Die demokratische Ordnung in der Bundesrepublik beruht auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die Machtverteilung im Staat zu entscheiden.
Entsprechend heißt es im Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Wahltermine in Nordrhein-Westfalen
Aus der Dauer der Legislaturperioden ergibt sich, in welchem Zeiträumen die jeweiligen Wahlen durchgeführt werden. Der genaue Wahltermin wird jedoch meist erst einige Monate vor Ablauf der Legislaturperiode festgelegt.
In Nordrhein-Westfalen finden in den nächsten Jahren (planmäßig) folgende Wahlen statt:
2025: Bundestagswahl voraussichtlich am 23.02.2025, Kommunalwahlen am 14.09.2024 , evtl. Stichwahl am 28.09.2025
2027: Landtagswahl
2029: Europawahl und Bundestagswahl
Über weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Wahlen, zur Wahlberechtigung, den Wahlterminen, zur Durchführung der Wahl usw. werden wir Sie hier vor den entsprechenden Wahlterminen informieren.
Demokratie erleben - Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich, es wird aber ein Erfrischungsgeld gezahlt. Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden über Ihre Tätigkeit durch ein Merkblatt, die Wahlvorsteher und Schriftführer zusätzlich durch eine Schulung über ihre Aufgaben informiert.
Die Wahlhandlung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr, unmittelbar danach erfolgt die Stimmenauszählung. Während der Wahlhandlung können sich die Wahlhelfer abwechseln.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen zu den jeweiligen Wahlen wahlberechtigt sein.
Wenn Sie Interesse haben bei einer Wahl (Europa-, Bundestags- Landtags- oder Kommunalwahl) in einem der Vredener Wahllokale mit zu helfen, füllen Sie bitte folgendes Formular Freiwillige Meldung zur Wahlhelferin / zum Wahlhelfer
Für jede Wahl in Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen auf die Mithilfe von etwa 110.000 Wahlhelfenden angewiesen.
Frau Landeswahlleiterin Monika Wißmann und Herr Minister Herbert Reul bitten Sie, sich hierfür zur Verfügung zu stellen.
Wahlergebnisse
Am Wahlsonntag werden hier fortlaufend die Ergebnisse aus den Wahllokalen veröffentlicht.
Seit einigen Jahren können Sie die Wahlergebnisse in der Stadt Vreden schnell in Echtzeit am Wahltag nachverfolgen.
Hier gelangen Sie zur Übersicht der verschiedenen Wahlergebnisse
Wahlbezirke der Stadt Vreden
Das Gebiet der Stadt Vreden ist in 20 Wahlbezirke eingeteilt.
Hier die Einteilung mit den Straßenzuordnungen (Stand Juni 2024)
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 28 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Alle fünf Jahre wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, welche Abgeordneten und Fraktionen im Landesparlament vertreten sind. Und damit bestimmen sie über die politische Ausrichtung des Landes. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen: eine für die Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis und eine für die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien.
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Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die Räte der Städte und Gemeinden, die Kreistage, die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sowie die (Ober)Bürgermeister:innen und Landrätinnen und Landräte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die Zahl der nach dem Kommunalwahlgesetz in den Rat der Stadt Vreden zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter wurde 36 festegelegt. Die Zahl der Vredener Wahlbezirke beträgt somit 18.
Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Außerdem kann der Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Rechtgrundlage für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ist § 26 GO NRW.
In Vreden wurden in 2013 („Verkehrsführung Innenstadt“) und 2019 („Schulcampus – Mögliche Neuausrichtung des Sportzentrums“) Bürgerentscheide durchgeführt.
Weitere Informationen zum Thema Wahlen
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