Rat & Ausschüsse
Der Rat wird alle fünf Jahre durch die in der Kommune lebenden Wahlberechtigten bestimmt. Die Vredenerinnen und Vredener werden durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. In allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl wurden die 36 Ratsmitglieder und der Bürgermeister am 13. September 2020 gewählt.
Der Bürgermeister ist der Vorsitzender des Rates. Er hat Stimmrecht im Rat, bis auf wenige durch die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bestimmte Ausnahmen.
Der Rat ist das maßgebende Organ für die Willensbildung - er ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit die Gemeindeordnung nicht etwas anderes bestimmt.
Weitere Informationen zum Rat, den Ausschüssen, den Fraktionen und den Mandatsträgern finden Sie im Ratsinformationssystem.
Sitzordnung des Rates der Stadt Vreden (Stand: Sept. 2024)
Die stellvertretenden Bürgermeister
Bürgerantrag/Bürgerinnenantrag - Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Vreden, die bzw. der seit mindestens drei Monaten in Vreden wohnt, kann sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat bzw. den zuständigen Ratsausschuss wenden. Dies muss in Textform im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches geschehen.
Mit einem sogenannten „Bürgerantrag“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Vreden liegen, direkt an die politischen Gremien zu richten. Hier empfiehlt sich eine Formulierung, die das Anliegen als Antrag eindeutig erkennen lässt, zum Beispiel „Ich beantrage...“.
Ist die Anregung oder Beschwerde von mehr als 10 Personen unterzeichnet, so muss eine Person benannt werden, die berechtigt ist, die Unterzeichnenden zu vertreten (die Liste der unterzeichnenden Personen ist als Anlage hinzuzufügen).
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden per E-Mail, Post oder über das unten verlinkte Formular "Bürger:innenantrag online" zu stellen.
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Wie wird man eigentlich Sachkundige:r Bürger:in?
Neben Ratsmitgliedern können vom Rat auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger als stimmberechtigte Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse gewählt werden. Ihre Stimme ist mit denen der Ratsmitglieder gleichwertig.
Für die Arbeit in den verschiedensten Ausschüssen des Vredener Rates sind über 60 Sachkundige Bürgerinnen und Sachkundige Bürger tätig. Sie wurden vom Rat gewählt.
Vorgeschlagen für diese ehrenamtliche Tätigkeit werden die Personen von den im Rat der Stadt Vreden vertretenden verschiedenen Fraktionen.
Sachkundige Bürgerin oder sachkundiger Bürger kann werden, wer die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und in der jeweiligen Gemeinde seinen gewöhnlichen Aufenthalt (in der Regel seinen Hauptwohnsitz) hat.
Es gibt im § 13 des Kommunalwahlgesetzes Vorschriften zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat (kann auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zutreffen), so dass diese Personen unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachkundige Bürgerin oder Sachkundiger Bürger tätig werden dürfen.
Ebenfalls Mitglied eines Ausschusses, allerdings nur mit beratender Stimme, können sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner werden. Diese müssen ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben. Sie müssen aber keine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzen. Auch sie werden durch den Rat in den Ausschuss gewählt.
Falls Sie sich für dieses politische Ehrenamt interessieren, wenden Sie sich doch bitte an die Mitglieder des Vredener Rates.
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