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Finanzen & Steuern

Zu den verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände gehört die Bewirtschaftung der kommunalen Finanzen.

Die Stadt Vreden ist gesetzlich verpflichtet, ihren Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die Erträge höher sind als die Aufwendungen.

Haushalt 2024

Die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Vreden wurde im Amtsblatt Nr. 02/2024 bekannt gemacht.

Was ist ein Haushalt?

Der Haushalt einer Kommune legt die Rahmenbedingungen fest, in der die Verwaltung wirtschaftlich tätig sein kann. Dazu gehören zum Beispiel Einnahmen und Ausgaben, Investitionen oder der Umgang mit Krediten.

Der Haushalt wird durch die Haushaltssatzung durch den Stadtrat festgelegt. Er ermächtigt die Verwaltung, zum Beispiel Ausgaben in dem speziellen Jahr zu tätigen. Jedes Jahr muss der Haushalt neu vom Stadtrat beschlossen werden. Als Anlage zur Haushaltssatzung gibt es beispielsweise auch den Stellenplan, der die Anzahl der Mitarbeitenden aufweist.

Neben der rechtsverbindlichen Bindungswirkung nach innen zwischen Rat und Verwaltung entfaltet der Haushalt auch eine Bindungswirkung nach außen. Die Haushaltssatzung legt auch Steuersätze fest, die die Bürgerinnen und Bürger oder die Vredener Unternehmen direkt betreffen, zum Beispiel die Grundsteuer oder die Gewerbesteuer.

Der Haushalt soll Transparenz herstellen, was sich ebenfalls in den Vorschriften über den Aufbau und die öffentliche Auslegung niederschlägt. Zuletzt steuert der Rat durch den Haushalt wesentliche Teile der Verwaltungstätigkeit. Grundlage des Haushalts ist die kommunale Selbstverwaltung, zu der als wesentlicher Teil unter anderem die Finanzhoheit gerechnet wird.

Finanzen und Steuern
Copyright: Stadt Vreden

Haushaltsplan

Jahresabschlüsse

Veröffentlichung des Jahresabschlusses Städtischer Abwasserbetrieb 2023

Veröffentlichung des Jahresabschlusses der Stadt Vreden 2023

Datenschutz

Information zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Fachabteilung Kämmerei der Stadt Vreden.

Steuerhebesätze
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Grund- und Gewerbesteuer (2024):

Grundsteuer A: 259 v.H.
Grundsteuer B: 501 v.H.
Gewerbesteuer: 416 v.H.

Lastschriftmandat:
Sie können eine Lastschrifteinzugsermächtigung für regelmäßig wiederkehrende (auch einmalige) Forderungen erteilen. Regelmäßig wiederkehrende Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Nutzungsgebühren und so weiter. Dazu wird das einheitliche europäische Verfahren "SEPA" genutzt.

Rechnungsanschrift: buchhaltung@vreden.de

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Bankverbindungen

Sparkasse Westmünsterland
IBAN:                            DE23 4015 4530 0051 0200 89
BIC:                               WELADE3WXXX

Volksbank Gronau-Ahaus e.G.
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