Rat & Verwaltung
Die kommunale Selbstverwaltung, also das Recht der Stadt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft nach Recht und Gesetz eigenverantwortlich zu regeln ist die Grundlage aller Tätigkeit von Rat und Verwaltung. Dieses umfasst die Organisations- , Personal- , Finanz- , Planungs- und Satzungshoheit, zum Beispiel die Ausweisung neuer Wohngebiete oder aber die Aufstellung des Haushalts.
Für unsere demokratischen Gesellschaft gilt, dass sämtliche Entscheidungen und Beschlüsse sich auf einen vom Volk ausgesprochenen Willensakt stützen. Dies ist sowohl im Grundgesetz als auch in der Gemeindeordnung (GO) festgelegt.
In Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „In den [...] Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.“
§ 40 Absatz 1 GO lautet: „Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.“
Schnell gefunden
Der Bürgermeister
Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen Stimmen erhalten hat. Bei der Wahl am 13. September 2020 erhielt Dr. Tom Tenostendarp 67,51 Prozent der Stimmen und wurde somit zum Bürgermeister gewählt. Damit ist er Leiter der Verwaltung, Vorsitzender des Rates und Repräsentant der Stadt Vreden.
Der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung
Als Hauptverwaltungsbeamter steht der Bürgermeister an der Spitze der Verwaltung. Er trägt die Verantwortung für das Funktionieren der Verwaltung und die Einheitlichkeit der Verwaltungsführung. Er hat ein umfassendes Weisungsrecht, leitet und verteilt die Geschäfte. Ihm obliegt die Ausführung der Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse. Er ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeitenden der Stadt und hat das Hausrecht in den Verwaltungsgebäuden.
Der Bürgermeister als Vorsitzender des Rates
Der Bürgermeister bereitet die Ratssitzungen vor, beruft den Rat ein, setzt die Tagesordnung für die Ratssitzung fest und leitet sie. Dabei erteilt er das Wort, nimmt Anträge und Anfragen entgegen, leitet die Diskussionen, führt Abstimmungen und Wahlen durch und hat das Haus- und Ordnungsrecht.