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Verbrennung von Schlagabraum

Anmeldung mit Online-Formular

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Die Stadt Vreden weist darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle

unter Beachtung der Sicherheitsauflagen nur noch bis zum 15. März 2025 möglich ist. Diesbezüglich ist die am 30.08.2024 erlassene „Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum auf dem Gebiet der Stadt Vreden“ zu beachten.

Das Anzeigen des Verbrennens ist durch ein Online-Formular vollständig digital möglich. Das Formular ist im Serviceportal auf der Internetseite www.vreden.de unter dem Themenfeld Recht und Ordnung hinterlegt. Alle notwendigen Angaben werden Schritt für Schritt abgefragt.

Weiterhin gilt, wie bereits in den letzten Jahren: Das Abbrennen muss mindestens drei Werktage vor dem vorgesehenen Termin schriftlich (vornehmlich mit dem neuen Online-Formular) bei der Fachabteilung Bürgerbüro und Ordnung angezeigt werden. Das Verbrennen an sich ist nur werktags (Montag bis Samstag) bis zum Einbruch der Dunkelheit zulässig. Eine nicht angezeigte oder unzulässige Verbrennung kann einen kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr auslösen und darüber hinaus bußgeldrechtlich geahndet werden.

Wie bereits in den letzten Jahren ist die Durchführung von sogenannten Brauchtumsfeuern („Osterfeuern“) nur noch von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder Ähnlichem im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erlaubt. Auch hierfür ist ein Online-Formular im Serviceportal hinterlegt.

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