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Weihnachtsbeihilfe für Kinder mit Behinderungen

Anträge sind im Rathaus erhältlich

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Auch in diesem Jahr wird die Stadt Vreden im Rahmen der freiwilligen Leistungen des Vredener Familienpasses eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder mit Behinderungen auszahlen.

Die Weihnachtsbeihilfe ist eine freiwillige Beihilfe der Stadt Vreden im Rahmen des Vredener Familienpasses. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist wie bisher ein Grad der Behinderung von mindestens 80. Die Beihilfe wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Erziehungsberechtigte, die noch nicht von der Stadt Vreden angeschrieben worden sind, können Anträge und Auskünfte bei Annette Micheel erhalten: Zi.-Nr. 51, Tel: 303-131, annette.micheel@vreden.de, montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 14.30 bis 18.00 Uhr. Die Anträge müssen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises bis zum 29. November 2024 bei der Stadtverwaltung, z.Hd. Annette Micheel, eingehen.

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