Schlagabraum verbrennen ab 1. Oktober
Verbrennen von Schlagabraum ab 1. Oktober möglich, Online-Formular zur schriftlichen Anmeldung
Die Stadt Vreden weist darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unter Beachtung der Sicherheitsauflagen ab dem 1. Oktober wieder möglich ist. Diesbezüglich ist die am 06.09.2024 erlassene „Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum auf dem Gebiet der Stadt Vreden“ zu beachten.
Das Anzeigen des Verbrennens ist mit einem neuen Online-Formular vollständig digital möglich. Dieses ist hier abrufbar. Schritt für Schritt werden alle notwendigen Angaben zum Abbrennen abgefragt. Außerdem ist es am Ende möglich, mit einer Standortnadel per Klick den Abbrennort in einem Lageplan zu markieren. Dadurch dass sich die Abbrennorte häufig abseits von postalischen Adressen in den Bauernschaften befinden, ist der Standort somit für alle Beteiligten eindeutiger nachvollziehbar. Alternativ kann (auch zusätzlich) ein Kartenausschnitt online beigefügt werden.
Weiterhin gilt, wie bereits in den letzten Jahren: Das Abbrennen muss mindestens drei Werktage vor dem vorgesehenen Termin schriftlich (vornehmlich mit dem neuen Online-Formular) bei der Fachabteilung Bürgerbüro und Ordnung angezeigt werden. Das Verbrennen an sich ist nur werktags (Montag bis Samstag) bis zum Einbruch der Dunkelheit zulässig.
Eine nicht angezeigte oder unzulässige Verbrennung kann einen kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr auslösen und darüber hinaus bußgeldrechtlich geahndet werden. Das Abbrennen des Schlagabraums ist bis zum 15. März 2025 erlaubt.